Unser Haus: Die Träger

pflegeheim2Die Träger

Unsere Einrichtung ist im Jahr 1985 von der Heimstiftung des Fußballtotos und Zahlenlottos auf dem zuvor städtischen Gelände Am Heuzwinger 10 gebaut worden.Bis 31.08.2023 wurde unser Haus durch die beiden Gesellschafter Altenheimstiftung Lotto Niedersachsen und dem Kirchenkreis Emden-Leer getragen.Seit dem 01.09.2023 wird unser Haus als gemeinnützige GmbH durch den alleinigen Gesellschafter - Residenz Management GmbH-  getragen.
Unser Dachverband ist der BPA.
 Die inhabergeführte Specht Gruppe ist seit 1988 auf die Projektierung, den Bau, den Betrieb sowie den Vertrieb von Pflegeimmobilien spezialisiert. Darüber hinaus gehören zur Firmenfamilie zahlreiche Wohnanlagen für Senioren in Bremen und Niedersachsen, die stationär-ambulante Reha-Klinik am Sendesaal in Bremen und der ambulante Weser Pflegedienst mit zahlreichen Niederlassungen und Tagespflegeeinrichtungen. Die Vertriebsabteilung ist kompetenter Ansprechpartner für Investorinnen und Investoren, die sich für Pflegeimmobilien als renditestarke Kapitalanlage interessieren. Im Frühjahr 2017 hat sich die Residenz-Gruppe Bremen in Specht Gruppe umbenannt. Nur wenige Monate später wurde die Betreibergesellschaft für stationäre Pflegeeinrichtungen, die "Specht & Tegeler Seniorenresidenzen", gegründet. Im Jahr 2023 kam die eigene Betreibergesellschaft "Specht Residenzen" hinzu. 
Als modernes Dienstleistungsunternehmen bieten wir unseren Bewohnern vielseitige Versorgungsmöglichkeiten. Wir sind durch einen Versorgungsvertrag für den stationären und den teilstationären Bereich von allen Krankenkassen anerkannt und zugelassen. Weiterhin erfüllen wir alle Voraussetzungen, die die einschlägigen Gesetze fordern.
Durch die Aufteilung unseres Hauses in drei verschiedene Wohn- bzw. Betreuungsformen bieten wir die Möglichkeit, auf die individuellen Bedürfnisse älterer Menschen einzugehen und den Pflege und Betreuungsbedarf adäquat abzudecken.
Sollte einmal der Wechsel von der Tagespflege oder aus der Mietwohnung in den stationären Bereich notwendig werden, so wird dieser Umzug durch die zuvor schon enge Anbindung an das Haus wesentlich erleichtert. Mieter und Tagesgäste haben bei der Belegung im stationären Bereich Vorrang. Dies gilt auch für die Kurzzeitpflege, wenn z. B. ein Mieter nach einem Krankenhausaufenthalt noch vorübergehend auf Hilfe angewiesen ist.
Nehmen Sie nun Kontakt mit uns auf • wir beraten Sie gern und bieten Ihnen passende Lösungen

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